Keine Akteneinsicht für Abmahner

August 18th, 2008 by Andreas Jacob

Mit der Zeit sinkt bei den Staatsanwaltschaften die Bereitschaft, von der Musikindustrie benutzt zu werden. Diese überzieht tausende Menschen mit lästigen Abmahnungen, um ein schlechtes Gewissen zu verbreiten.

Es werden dabei aber unnötig Ressourcen verschwendet um wichtigeren Dingen nachzugehen, und das nur weil die Musikindustrie mit ihren eigenen Problemen nicht fertig wird. Das ständige Ermitteln gegen normale Bürger wurde langsam lächerlich.

Die Staatsanwaltschaften von Duisburg und Wuppertal lehnen deshalb seit kurzem die Ermittlung gegen Tauschbörsianer kategorisch ab. Die Vertreter der Industrie leiten eine Ermittlung meistens nämlich nur ein, um dann mit gewonnenen Personendaten zivilrechtlich abmahnen zu können.

Jetzt verweigert die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auch die Einsicht in Ermittlungsakten durch die Tonträgerhersteller. Die Geheimhaltung der persönlichen Daten sei nämlich schutzwürdiger als die Interessen der Industrie. Eine aufgezeichnete IP ist außerdem kein hinreichender Tatverdacht.

Mit diesen Beschlüssen folgen die Staatsanwaltschaften ähnlichen Entscheidungen. So bezeichnete die StA Offenburg bereits im Juli 2007 die Nutzung von Tauschbörsen als Bagatellkriminalität und erachtete die Ermittlung der Personendaten daher für offensichtlich unverhältnismäßig.

Quelle: Ory.de

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